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IBRRS 2022, 2276; IMRRS 2022, 0947; IVRRS 2022, 0342
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Keine Abtrennung bei einheitlichem Streitgegenstand!

OVG Saarland, Beschluss vom 20.07.2022 - 2 E 129/22

Die zwingende Vorschrift des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, wonach das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten entscheidet, kann bei einheitlichem Streitgegenstand nicht durch eine Abtrennung bezüglich einer Anspruchsgrundlage und eine diesbezügliche Verweisung umgangen werden.*)

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