OVG Saarland, Beschluss vom 24.10.2017 - 2 A 471/17
Wird die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Abschluss des Abhilfeverfahrens zurückgenommen, erfolgt die Verfahrenseinstellung durch das Oberverwaltungsgericht als Kollegium.*)
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