OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2017 - 8 C 10973/17
Zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund eines Ausfertigungsmangels, wenn das auf der Planurkunde als Datum der Ausfertigung angegebene Datum unzutreffend ist und ein zutreffendes, vor der Bekanntmachung liegendes Datum nicht festgestellt werden kann.*)
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