OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.12.2020 - 8 B 11336/20
1. Die Verweisung in § 20 Abs. 1 BauNVO (zuvor § 18 BauNVO 1968) auf den landesrechtlichen Vollgeschossbegriff ist als "statische Verweisung" zu verstehen (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.1993 - 1 A 11759/92).*)
2. Verstößt ein Bauvorhaben gegen die Festsetzung eines Bebauungsplans, so wird der davon betroffene Nachbar in seinem Anspruch auf zumindest fehlerfreie Würdigung seiner nachbarlichen Interessen gem. § 31 Abs. 2 BauGB verletzt, solange die für die Zulassung des Vorhabens notwendige Befreiung nicht tatsächlich und fehlerfrei erteilt worden ist; das bloße Vorliegen einer Befreiungslage genügt nicht (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.02.2010 - 1 B 11356/09, IBRRS 2020, 1375).*)
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