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IBRRS 2019, 3860
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Baubehörde kann nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz stellen!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.10.2019 - 8 B 11142/19

Zu den Voraussetzungen nachträglicher Anforderungen an den Brandschutz im Treppenraum eines Wohngebäudes.*)

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