OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.05.2019 - 8 B 10483/19
1. Zur Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer durchgeführten UVP-Vorprüfung hinsichtlich des Kollisionsrisikos für Rotmilan und Wespenbussard durch Windenergieanlagen.*)
2. Zur Einstufung des Schutzniveaus eines im Sondergebiet gelegenen Beherbergungsbetriebs hinsichtlich von Windenergieanlagen ausgehenden Lärmimmissionen.*)
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