OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2018 - 8 A 11914/17
Zum Rücksichtnahmeerfordernis einer luftverkehrsrechtlichen Fachplanung, die die Erweiterung des Flugbetriebs bei einem langjährig bestehenden Segelfluggelände zum Gegenstand hat, gegenüber einer gemeindlichen Bauleitplanung, die die Nutzung von Windenergie ermöglichen soll.*)
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