OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.10.2021 - 8 A 11024/21
1. Für das Einfügen eines Bauvorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung ist hinsichtlich der Bezugsgröße "Verhältnis zur umgebenden Freifläche" auf das jeweilige Baugrundstück und nicht auf Freiflächen der Nachbargrundstücke abzustellen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 08.12.2016 - 4 C 7.15, IBRRS 2017, 1896).*)
2. Dabei kommt es für die Beurteilung des Einfügens nur auf evident wahrnehmbare Unterschiede des Freiflächenverhältnisses an.*)
Volltext