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IBRRS 2021, 3486; IMRRS 2021, 1308
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Hochsitz mit Betonfundament ist genehmigungspflichtig!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.08.2021 - 8 A 10120/21

Die Genehmigungsfreiheit nach § 62 Abs. 1 Nr. 7d BauO-RP beschränkt sich auf solche Hochsitze, die herkömmlicher Bauweise entsprechen, in der Regel aus einer einfachen Holzkonstruktion mit Sitzeinrichtung, Gerüst und Leiter bestehen und üblicherweise eine Grundfläche von nicht mehr als 4 m² aufweisen (hier verneint für Hochsitze mit durchgehenden Betonfundamenten in einer Größe von etwa 9 m² sowie einem Stahlgerüst mit Zwischenpodesten).

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