OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.08.2021 - 8 A 10120/21
Die Genehmigungsfreiheit nach § 62 Abs. 1 Nr. 7d BauO-RP beschränkt sich auf solche Hochsitze, die herkömmlicher Bauweise entsprechen, in der Regel aus einer einfachen Holzkonstruktion mit Sitzeinrichtung, Gerüst und Leiter bestehen und üblicherweise eine Grundfläche von nicht mehr als 4 m² aufweisen (hier verneint für Hochsitze mit durchgehenden Betonfundamenten in einer Größe von etwa 9 m² sowie einem Stahlgerüst mit Zwischenpodesten).
Volltext