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Grünschnittarbeiten auf Privatgrundstücken sind Privatsache!
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.07.2019 - 1 A 10172/19
Die Straßenbaubehörde ist nicht zur Vornahme von Grünschnittarbeiten auf in privatem Eigentum Dritter stehenden Anliegergrundstücken an öffentlichen Straßen verpflichtet.