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IBRRS 2017, 3639; IMRRS 2017, 1509; IVRRS 2017, 0590
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Wann ist der Verwalter zur Führung eines Aktivprozesses berechtigt?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2014 - 7 A 824/14

Der Verwalter ist nur dann zur Prozessführung im Aktivprozess berechtigt, wenn die Wohnungseigentümer ihn durch Vereinbarung oder Beschluss mit Stimmenmehrheit dazu ermächtigt haben.

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