OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.05.2021 - 7 A 4716/19
1. Die Errichtung der Holzhütte mit Schleppdach im Außenbereich ist baugenehmigungspflichtig.
2. Fehlt es an einer Baugenehmigung, berechtigt bereits die formelle Illegalität die Baubehörde zum Erlass einer Beseitigungsanordnung.
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