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IBRRS 2018, 3848
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Nachbarbebauung darf Gewächshäuser verschatten!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2018 - 2 B 247/18

1. Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens sind mögliche Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Belichtung und Besonnung von Grundstücken außerhalb des Plangebiets auf Ihre Zumutbarkeit zu prüfen.

2. Für diese Zumutbarkeitsprüfung existiert kein verbindlicher Maßstab. Wegen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots sind Verschattungseffekte jedoch hinzunehmen, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorgaben eingehalten werden.

3. Innerhalb der gebotenen Abwägung aller relevanten Belange (z. B. Stadtbild, zumutbare Selbsthilfe) kann eine 15%ige Zusatzverschattung (hier: gewerblich genutzter Anzuchtgewächshäuser für Geranien) in den Wintermonaten und dadurch bedingte Wachstumsverzögerungen abwägungsgerecht sein.

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