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IBRRS 2018, 3101; IMRRS 2018, 1120; IVRRS 2018, 0459; VPRRS 2018, 0302
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Grundstücksverkauf ohne Vergaberichtlinien: Zivilgerichte sind zuständig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.04.2018 - 15 E 219/18

Ein Begehren, das auf die Verhinderung eines Grundstücksverkaufs durch die Gemeinde zielt, ist nur dann als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren, wenn dem Grundstücksverkauf eine öffentlich-rechtliche (Auswahl-)Entscheidung - etwa anhand von Vergaberichtlinien - vorgeschaltet ist.*)

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