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IBRRS 2020, 1480; IMRRS 2020, 0649
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Kundenlärm ist Betriebslärm!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.03.2020 - 12 ME 4/20

Verursachen die Kunden eines an einer als "Partymeile" bekannten Straße gelegenen Kiosks nächtlichen Lärm wie Gäste einer Außengastronomie, so ist dieser Lärm dem Kiosk immissionsschutzrechtlich als Betriebslärm zuzurechnen.*)

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