OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2019 - 12 LA 183/18
Es bestehen Zweifel, ob die grundsätzliche Pflicht zum nachträglichen Einbau einer Abluftreinigungsanlage in große Schweinehaltungsanlagen unter den in Nr. 3.2 des sog. niedersächsischen Filtererlass genannten Voraussetzungen den Anforderungen des § 17 Abs. 1 und 2 BImSchG entspricht.*)
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