OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.09.2018 - 10 LA 51/18
Parkanlagen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4 NWaldLG, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sind durch eine überwiegend an gartenbaulichen Gesichtspunkten orientierten Gestaltung gekennzeichnet und zum Schutz der Belange des Eigentümers dem Betretungsrecht der freien Landschaft entzogen.*)
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