OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.05.2021 - 1 MN 47/21
Die verkehrlichen Auswirkungen einer planfestgestellten und im vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 enthaltenen Ortsumgehung können im Rahmen einer Bauleitplanung auch dann zu berücksichtigen sein, wenn planfeststellungsrechtlich noch ein ergänzendes Verfahren durchzuführen ist und ein Baubeginn noch nicht feststeht.*)
Volltext