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IBRRS 2021, 1833
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Nachbarschützende Wirkung einer als abweichende Bauweise erfolgten Festsetzung?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.06.2021 - 1 ME 137/20

Der als abweichende Bauweise erfolgten Festsetzung "Reihenhäuser mit einer zulässigen Länge von mehr als 50 m" kommt nachbarschützende Wirkung im Sinne der "Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts" zu.*)

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