Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 1167
IconAlle Sachgebiete
Einbindung einer baulichen Anlage: Änderung des Gesamtbetriebs?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.03.2021 - 1 LB 80/20

1. Wird die Genehmigung einer baulich selbständigen Anlage, die funktional in einen bestehenden Gewerbebetrieb eingebunden sein soll, beantragt, so ist das Vorhaben nur dann als Änderung des Gesamtbetriebs zu prüfen, wenn mit Inbetriebnahme der neuen Anlage der Bestandsbetrieb zwangsläufig seinen Charakter in einer Weise ändert, die die Bandbreite der bisher genehmigten Nutzung überschreitet.*)

2. Aus §§ 34, 35 BauGB kann ein Nachbar keinen Abwehranspruch gegen mit einem Vorhaben verbundene ästhetische Belästigungen herleiten.*)

Dokument öffnen Volltext