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IBRRS 2021, 2874
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Was sind Aufenthaltsräume?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.09.2021 - 1 LA 59/21

Aufenthaltsräume im Sinne von § 20 Abs. 2 BauNVO 1968 sind Räume, die subjektiv dazu bestimmt oder bei objektiver Betrachtung nach ihrer konkreten Beschaffenheit dazu geeignet sind, dass sich Menschen darin nicht nur gelegentlich über mehrere Stunden täglich aufhalten. Ob es sich um "zulässige" Aufenthaltsräume i.S. von § 43 NBauO handelt, ist in Bezug auf § 20 Abs. 2 BauNVO 1968 nicht entscheidend, wenn die Räume tatsächlich zu Wohnzwecken ausgestattet sind (vgl. Senatsbeschuss vom 15.10.2020 - 1 LA 114/19 -, IBR 2021, 45).*)

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