Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 1298; IMRRS 2019, 0488; IVRRS 2019, 0185
IconAlle Sachgebiete
Fehlerhafte Beratung vor Bauantrag ist keine unrichtige "Sachbehandlung"!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.04.2019 - 1 LA 59/18

1. Für die Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheides für ein Widerspruchsverfahren bedarf es eines Vorverfahrens.

2. Fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Bauantragstellung ist keine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 11 Abs. 1 NVwKostG; "Sache" in diesem Sinne ist erst der - gestellte - Bauantrag.*)

Dokument öffnen Volltext