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IBRRS 2022, 2450
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Umbau ist kein Rückbau!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.08.2022 - 1 LA 187/21

Eine bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung ist nicht schon dann befolgt, wenn die in Rede stehende bauliche Anlage in den Zustand eines baurechtlichen "aliud" überführt wird.*)

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