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IBRRS 2019, 2557
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Festsetzungen zur Geschosszahl sind nicht nachbarschützend!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 LA 144/18

1. Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Geschosszahl sind nicht kraft Bundesrechts nachbarschützend (im Anschluss an BVerwG, IBR 1996, 31).*)

2. Zwei für sich genommen jeweils klar im Bereich des Sozialadäquaten, Hinzunehmenden liegende Wirkungen eines Vorhabens begründen nicht in der Summe einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 1159 (nur online)