OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 LA 144/18
1. Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Geschosszahl sind nicht kraft Bundesrechts nachbarschützend (im Anschluss an BVerwG, IBR 1996, 31).*)
2. Zwei für sich genommen jeweils klar im Bereich des Sozialadäquaten, Hinzunehmenden liegende Wirkungen eines Vorhabens begründen nicht in der Summe einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme.*)
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