OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.07.2019 - 1 LA 140/18
1. Die Tätigkeit eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmers ist weder nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB noch nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert.*)
2. Auch eine Nutzungsänderung ohne bauliche Erweiterung kann die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.*)
3. Die Sicherung der Erschließung im Sinne des Bauplanungsrechts ist nicht an § 4 NBauO zu messen.*)
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