OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.03.2018 - 1 LA 123/17
Nr. 14.7 der Anlage zu § 60 Abs. 1 NBauO ist dahin zu verstehen, dass nicht notwendige Stellplätze nur dann genehmigungsfrei sind, wenn die Gesamtfläche der - notwendigen und nicht notwendigen - Stellplätze auf dem Grundstück 50 m² nicht überschreitet.*)
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