OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.03.2019 - 1 KN 9/17
Für Festsetzungen, die Ausnahmen vom im Bebauungsplan festgesetzten Maß der baulichen Nutzung (nur) für bestimmte gewerbliche Nutzungen vorsehen, enthält die BauNVO keine Rechtsgrundlage.*)
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