Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 3663; IMRRS 2018, 1343; IVRRS 2018, 0562
IconAlle Sachgebiete
Planänderung nach Grundstücksverkauf: Verkäufer ist für Normenkontrolle nicht antragsbefugt!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.07.2018 - 1 KN 158/16

1. Das Interesse des Veräußerers eines von Festsetzungen eines Bebauungsplans betroffenen Grundstücks, etwaige kaufrechtliche Gewährleistungspflichten erfüllen zu können, ist nicht abwägungserheblich.*)

2. Eine gewillkürte Prozessstandschaft im Normenkontrollverfahren ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie erst nach Ablauf der Normenkontrollantragsfrist erklärt wird.*)

Dokument öffnen Volltext