OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.07.2018 - 1 KN 158/16
1. Das Interesse des Veräußerers eines von Festsetzungen eines Bebauungsplans betroffenen Grundstücks, etwaige kaufrechtliche Gewährleistungspflichten erfüllen zu können, ist nicht abwägungserheblich.*)
2. Eine gewillkürte Prozessstandschaft im Normenkontrollverfahren ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie erst nach Ablauf der Normenkontrollantragsfrist erklärt wird.*)
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