OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.02.2019 - 1 KN 140/17
1. Es ist bereits fraglich, ob Nachbarn in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet abwägungserhebliche Lärmschutzbelange gegen eine Mischgebietsfestsetzung im unmittelbar an ihr Grundstück angrenzenden (bisherigen) Außenbereich anführen können.*)
2. Jedenfalls fehlt es dann an der Abwägungserheblichkeit, wenn das Nachbargrundstück selbst im Außenbereich und zudem noch in einem Abstand von rund 100 m zum Plangebiet liegt.*)
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