OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.09.2017 - 3 M 93/17
Wird in einer Baugenehmigung auf einen Bebauungsplan Bezug genommen und ist die in Rede stehende Festsetzung klar und nicht weiter auslegungsbedürftig, genügt eine Bezugnahme hierauf dem Bestimmtheitserfordernis nach § 37 Abs. 1 VwVfG-MV.*)
Volltext