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IBRRS 2017, 3051
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Es gibt keine gesetzliche Geltungshöchstdauer für eine Sanierungssatzung!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.05.2017 - 3 L 64/14

1. Eine Höchstdauer für die Geltung einer Sanierungssatzung kennt das Gesetz nicht.*)

2. Ein langer Zeitablauf führt nicht zur Funktionslosigkeit einer Sanierungssatzung.*)

3. Dieser Umstand kann bei der Entscheidung über eine Genehmigung nach § 145 BauGB berücksichtigt werden.*)

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