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IBRRS 2017, 3083
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Mischung von Dauer- und Erholungswohnen zulässig?

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.04.2017 - 3 K 58/16

Eine unzulässige Mischung von Dauer- und Erholungswohnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7/12, IBRRS 2013, 5149) liegt dann nicht vor, wenn in einem Bebauungsplan für ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO jeweils eine Wohnung zu Ferienwohnzwecken und im Übrigen dauerbewohnte Wohnhäuser zugelassen werden (Parallelentscheidung zu 3 K 253/15).*)

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Dokument öffnen IBR 2017, 701