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IBRRS 2017, 3052
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Hagedorn-Verfahren ist nicht zu beanstanden!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2017 - 1 L 206/14

Das Bewertungs- und Berechnungsverfahren nach Hagedorn ist ein nicht zu beanstandendes Vergleichswertverfahren und eine geeignete Methode zur Bestimmung der Bodenwerterhöhung gemäß § 154 Abs. 2 BauGB.*)

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