Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 3160
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Kein Pferdeunterstand im Außenbereich!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2018 - 10 S 6.18

1. Ein Vorhaben ist im Außenbereich u. a. nur zulässig, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.

2. Der Begriff der Landwirtschaft umfasst Tierhaltung nur, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann.

3. Ein Pferdeunterstand zur Pensionstierhaltung ohne eigene Futtererzeugung ist im Außenbereich bauplanungsrechtlich unzulässig.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2018, 707