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IBRRS 2018, 0183; IMRRS 2018, 0056; IVRRS 2018, 0017
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Anhörungsrüge ersetzt keinen Wiedereinsetzungsantrag!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2017 - 10 N 74.17

Eine unbegründete Anhörungsrüge kann einen Wiedereinsetzungsantrag nicht ersetzen und die Wiedereinsetzungsfrist nicht verlängern oder hinausschieben.*)

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