OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 S 9.18
Die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrgastunterstands verursachten Immissionen sind regelmäßig zumutbar. Das gilt für die von dem bestimmungsgemäßen Betrieb einer Bushaltestelle ausgehenden Beeinträchtigungen selbst nachts in einem reinen Wohngebiet.
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