OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.09.2019 - 5 U 58/19
Ein Rechtsanwalt, der für den Eintritt der Verjährung eines werkvertraglichen Schadensersatzanspruchs verantwortlich ist, schuldet seinem Mandanten im Wege der Rechtsanwaltshaftung die Erstattung der Netto-Schadensbeseitigungskosten, wenn bei ordnungsgemäßer Mandatsbearbeitung gegenüber dem Werkunternehmer ein entsprechender Titel noch vor der Rechtsprechungsänderung des BGH (IBR 2018, 196) hätte erstritten werden können.*)
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