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IBRRS 2023, 0796; IMRRS 2023, 0364; IVRRS 2023, 0132
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Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.02.2023 - 4 U 125/22

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Die Berufung muss die tragenden Erwägungen des Erstgerichts aufgreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsklägers nicht zutreffen.

3. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel, weil nicht ordnungsgemäß begründet, unzulässig.

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