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IBRRS 2018, 3675
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Auftragnehmer hinterzieht Steuern: Bauvertrag unwirksam?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 31.07.2015 - 2 U 10/15

1. Der mit einem gewerblichen Auftragnehmer abgeschlossene Bauvertrag ist nicht deshalb unwirksam, weil der Auftragnehmer - unter Verletzung der Handwerksordnung - nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.

2. Auch ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt nicht zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags.

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