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IBRRS 2019, 1153; IMRRS 2019, 0436
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Automatische Verlängerung eines Makleralleinauftrags ist unwirksam!

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.02.2019 - 3 U 146/18

Die Allgemeine Geschäftsbedingung eines Maklers, wonach sich der Makler-Alleinauftrag nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten automatisch um jeweils drei Monate verlängert, sofern der Maklervertrag nicht gekündigt wird, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Maklerkunden unwirksam.*)

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