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IBRRS 2017, 3115; IMRRS 2017, 1293
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Vertragslaufzeit von 72 Monaten ist unwirksam!

OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2016 - 3 U 105/16

1. Eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung einer akustischen Fernüberwachung durch sensorbasierte Abhörtechnik mit Alarmmeldung an eine 24h-besetzte Zentralstelle des Anbieters beurteilt sich nach dienstvertraglichen Regeln.*)

2. Für das "Aushandeln" einer Vertragsbedingung genügt es noch nicht, dass der Verwender in seinem Formular das Ankreuzen verschiedener vorgegebener Vertragslaufzeiten ermöglicht.*)

3. Eine Vertragslaufzeit von 72 Monaten wird sich regelmäßig als unangemessene Benachteiligung auch des unternehmerisch tätigen Kunden darstellen.*)

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