Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2987; IMRRS 2020, 1217; IVRRS 2020, 0540
IconAlle Sachgebiete
Beweisangebot zurückgenommen: Kein Hinweis auf Beweisantrag notwendig!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.09.2020 - 16a U 55/19

Bietet der Kläger wiederholt die Einholung eines Sachverständigengutachtens als Beweismittel an, unterlässt dann jedoch die Einzahlung des angeforderten Kostenvorschusses und teilt mit, es komme auf die Einholung eines Gutachtens nicht an und ihm sei die Klageforderung ohne Beweiserhebung zuzusprechen, ist weder ein Hinweis auf die Notwendigkeit eines (erneuten) Beweisantrags erforderlich, noch ist gem. § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen ein Sachverständigengutachten zu beauftragen.*)

Dokument öffnen Volltext