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IBRRS 2019, 0497; IMRRS 2019, 0175; IVRRS 2019, 0067
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Keine Erschwerung der Sachaufklärung: Kein Ordnungsgeld bei Vergleichsvollmacht!

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2019 - 16 W 146/18

Soweit es nicht um eine Erschwerung der Sachaufklärung geht, reicht zur Vermeidung der Festsetzung eines Ordnungsgelds bereits die formale Bevollmächtigung des erschienenen Prozessbevollmächtigten zum Vergleichsschluss aus.

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