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IBRRS 2021, 3409; IMRRS 2021, 1272; IVRRS 2021, 0537
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Keine Beteiligung am Berufungsverfahren: Keine Kostenerstattung für den Streithelfer!

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2021 - 12 U 4/21

Ein Streithelfer erhält keine Kostenerstattung für das Berufungsverfahren, wenn er sich an diesem nicht aktiv z. B. durch Einreichung eines Schriftsatzes beteiligt hat (Anschluss an OLG Zweibrücken, NJOZ 2006, 4244).

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