OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2021 - 12 U 4/21
Ein Streithelfer erhält keine Kostenerstattung für das Berufungsverfahren, wenn er sich an diesem nicht aktiv z. B. durch Einreichung eines Schriftsatzes beteiligt hat (Anschluss an OLG Zweibrücken, NJOZ 2006, 4244).
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