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IBRRS 2018, 1914
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Was für öffentliche Parkplätze gilt, gilt auch für private Parkplätze!

OLG Schleswig, Urteil vom 17.04.2018 - 11 U 67/17

Der für öffentliche Parkplätze geltende Grundsatz, dass nicht überall zu streuen ist und dass sich Benutzer darauf einstellen müssen, kurze Strecken auf nicht gestreuten Flächen bis zu den gestreuten Bereichen zurückzulegen, ist auch auf die Streupflicht bei privaten Parkplätzen anzuwenden, wenn sich die örtlichen Verhältnisse dort nicht von öffentlichen Parkplätzen unterscheiden (entgegen OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2007 - 12 U 171/06, BeckRS 2009, 05907, und OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 696).

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