OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.04.2018 - 5 W 16/18
1. Zur Auslegung des Tenors eines ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe ergangenen Teil-Anerkenntnisurteils kann das Prozessgericht im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO auch auf den Inhalt der Klageschrift zurückgreifen.*)
2. Beauftragt der Schuldner eines Anspruchs auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zwar einen Notar, lässt dann aber ein Jahr verstreichen, ohne die erforderlichen Maßnahmen des Notars einzufordern oder einen anderen Notar zu beauftragen, so kann er zu einem Zwangsgeld verurteilt werden.
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