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IBRRS 2019, 0788; IMRRS 2019, 0303; IVRRS 2019, 0121
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Auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss muss begründet werden!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2019 - 9 W 33/18

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem auf die zwischen den Parteien umstrittene Frage der Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Kosten mit keinem Wort eingegangen wird, leidet an einem schwerwiegenden Begründungsmangel.*)

2. Dieser Verfahrensfehler rechtfertigt regelmäßig die Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht.*)

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