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IBRRS 2020, 0492; IMRRS 2020, 0176
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Überschreitung des Gutachtenauftrags macht nicht immer befangen!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 W 50/19

Nicht jede Überschreitung des Gutachtenauftrags oder jedes sonstige prozesswidrige oder untunliche Verhalten eines medizinischen Sachverständigen begründet seine Befangenheit.*)

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