OLG Oldenburg, Urteil vom 25.07.2019 - 14 U 34/19
Verursacht der Auftragnehmer einen Mangel und erklärt der Auftraggeber im Rahmen einer Baustellenbesprechung, dass er auf die Erstattung der dadurch verursachten Mehrkosten bestehe, muss der Auftragnehmer diese Kosten übernehmen, wenn er bzw. sein Bauleiter der Forderung des Auftraggebers nicht unverzüglich widerspricht.
Volltext