OLG Oldenburg, Urteil vom 06.03.2018 - 12 U 38/17
Bei einer Unmöglichkeit des Werkerfolgs nach Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch für die erbrachte Teilleistung, wenn die Unmöglichkeit vom Auftraggeber zu vertreten ist.
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